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vorne v.l.n.r.: Hans Falkner, Heinz Enthof und Peter Abraham vertreten die Eigentümer der Otto-Hahn-Straße 17 bis 27, dahinter Architekt Wolfgang Richter, Bürgermeister Thomas Prinz und Hauswalter Swen Oldeweme (HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e.V.)

Wohnungseigentümergemeinschaft saniert im Programmgebiet „Laatzen-Mitte wird top“

Kosten steuerlich absetzbar
Mit dem Abriss der alten Fassade hatten die Arbeiten in der Otto-Hahn-Straße vor einigen Wochen begonnen. Jetzt werden die Häuser 17/19 und 25/27 mit einem neuen Wärmedämmverbundsystem verkleidet. Da die Gebäude im Programmgebiet „Laatzen-Mitte wird top“ (Soziale Stadt) liegen, sind diese Sanierungsmaßnahmen steuerlich anrechenbar. Davon profitieren jetzt die Eigentümerinnen und Eigentümer dieser privaten Wohnungseigen-tümergemeinschaft. „Damit haben wir das erste Projekt in Laatzen-Mitte, in dem Privatleute diesen Steuervorteil nutzen und sanieren. Wir wollen, dass das Schule mach.“, so Bürgermeister Thomas Prinz heute am Rand der Baustelle. Er bedankte sich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, da sie zum einen einen eigenen wärmedämmenden Nutzen haben, zum anderen aber auch durch die Erneuerung der Fassade zu einem modernen Stadtbild beitragen.
 
„Pro Haus werden 700 qm Wärmedämmverbundsystem aufgebracht“, erläutert Architekt Wolfgang Richter die Baumaßnahmen. „Die Häuser werden dann mit 18 cm Dämmung wärmeisoliert sein.“ In einem ersten Bauabschnitt werden die Häuser 17/19 und 25/27 saniert, später folgt noch das Haus 21/23. Die Sanierung kostet pro Haus ca. 250.000 €. Die vormals dunklen Häuser mit den 81 Wohnungen aus den Anfängen der 1970er Jahre werden im Herbst dieses Jahres dann in einem hellen weiß modernisiert sein. 
 
Im Programmgebiet „Laatzen-Mitte wird top“ befinden sich ca. 3200 Wohnungen, von denen etwa knapp 2000 Eigentümergemeinschaften gehören. Für diese Wohnungen können die Kosten für Modernisierungs- und/ oder Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden. Es ist dies die letzte lukrative Subventionsmöglichkeit, die das Einkommenssteuerrecht  für private Sanierungen gelassen hat. Anrechenbar sind Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches. Dazu schließen die Eigentümer und die Stadt Laatzen einen Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag, in dem die Maßnahmen zur späteren Bescheinigung der steuerlich abzusetzenden Kosten anerkannt werden. Nähere Informationen gibt das Team Stadtplanung der Stadt Laatzen unter der Telefonnummer 0511  8205-6102, Geltungsbereich Soziale Stadt Laatzen-Mitte.